Er muss keinen vollen Beweis erbringen, es reicht, wenn er eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit seiner Hinderung und des mangelnden Verschuldens darlegt.
Er muss keinen vollen Beweis erbringen, es reicht, wenn er eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit seiner Hinderung und des mangelnden Verschuldens darlegt.