Nachdem der Abschluss der Ermittlungen verfügt ist (§ 169a StPO), kann der Staatsanwalt beim zuständigen Gericht den Strafbefehl beantragen. Dies geschieht in aller Regel durch Beilegen eines unterschriftsfertigen Entwurfs.
Wann kann ein Strafbefehl in der Hauptverhandlung ergehen?
Grundsätzlich nur, wenn der Angeklagte nicht erschienen ist, § 408a StPO. Zudem müssen aber auch die anderen Voraussetzungen eines „normalen“ Strafbefehls vorliegen.
Wann kann ein Strafbefehl vor der Hauptverhandlung ergehen?
Ein Strafbefehl als Verfahrensabschluss gemäß § 407 StPO ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Es handelt sich um ein Vergehen.
- Ein hinreichender Tatverdacht liegt vor.
- Eine Hauptverhandlung ist nicht notwendig.
- Nur Geldstrafe, Fahrverbot sowie eine Entziehung der Fahrerlaubnis mit maximal zwei Jahren Sperrfrist sollen festgesetzt werden. Gegen einen verteidigten Beschuldigten auch maximal ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Was ist eine Tatsache?
Tatsachen sind Ereignisse oder Zustände der Gegenwart oder Vergangenheit, die einem Beweis zugänglich sind. Keine Tatsachen sind insbesondere Werturteile, die keinerlei Tatsachenkern haben.
Darf eine nach § 154 StPO eingestellte Tat bei der Strafzumessung berücksichtigt werden?
Ja, aber nur, wenn diese bereits vollständig ausermittelt ist, also selbst Teil eines Urteils sein könnte. Das ist in aller Regel nicht der Fall, da § 154 StPO gerade der Verfahrensökonomie dient und damit eine komplizierte Ermittlungsarbeit verhindert werden soll.