Die Verfahrensdauer wird erst ab Kenntniserlangung von Ermittlungen gezählt. Vorher weiß der Beschuldigte nicht, dass gegen ihn ermittelt wird, er unterliegt also auch keinen Sorgen oder anderen psychischen Beeinträchtigungen.
Schlagwort: Ermittlungen
Wie wird der Strafbefehl durch den Staatsanwalt beantragt?
Nachdem der Abschluss der Ermittlungen verfügt ist (§ 169a StPO), kann der Staatsanwalt beim zuständigen Gericht den Strafbefehl beantragen. Dies geschieht in aller Regel durch Beilegen eines unterschriftsfertigen Entwurfs.