Ein Strafbefehl als Verfahrensabschluss gemäß § 407 StPO ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Es handelt sich um ein Vergehen.
- Ein hinreichender Tatverdacht liegt vor.
- Eine Hauptverhandlung ist nicht notwendig.
- Nur Geldstrafe, Fahrverbot sowie eine Entziehung der Fahrerlaubnis mit maximal zwei Jahren Sperrfrist sollen festgesetzt werden. Gegen einen verteidigten Beschuldigten auch maximal ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.