Zum Inhalt springen

stpo-faq.de

Schlagwort: Zuständigkeit

Wonach beurteilt sich die örtliche Zuständigkeit des Gerichts?

Örtlich zuständig sind die Gerichte

  • des Tatorts (§ 7 StPO),
  • des Wohnsitzes oder Aufenthaltsorts des Beschuldigten (§ 8),
  • des Ergreifungsorts (§ 9),
  • einer anderen Straftat, die im Zusammenhang mit dieser steht (§§ 13, 3),
  • der gerichtlichen Bestimmung (§§ 13a bis 15)
Autor StPO-FAQVeröffentlicht am Mai 19, 2016Schlagwörter StPO, Zuständigkeit

Seiten

  • Alle Artikel auf einen Blick
  • Impressum & Datenschutz
  • Wichtiger Hinweis

Rechtsanwalt

Thomas Hummel, Anwalt in München-Pasing und in Gröbenzell
Brauchen Sie selbst Hilfe in einem Ermittlungsverfahren oder Strafprozess? Dann nehmen Sie Kontakt mit Rechtsanwalt Thomas Hummel auf.

Neueste Beiträge

  • Darf der Verteidiger dem Beschuldigten eine Kopie der Verfahrensakten überlassen?
  • Welche Rechte hat ein Verteidiger?
  • Ist der Verteidiger an die Anweisungen des Beschuldigten gebunden?
  • Wann darf der Beschuldigte einen Verteidiger konsultieren?
  • Kann die Staatsanwaltschaft den Inkulpationsakt hinausschieben, um dem Beschuldigten seinen Schutz zu nehmen?

Archiv

Weitere Seiten

  • Sie hören von meinem Anwalt
  • Beschuldigten-Notruf
  • Ver-/Mieter-Notruf
  • Baurecht-FAQ
  • BGB-FAQ
  • ZPO-FAQ
  • Vereinsrecht
  • Verwaltungsrecht-FAQ
  • Grundrechte
  • Abamatus
  • Erbrecht-FAQ
  • Verfassungsrecht-FAQ
  • Steuerrecht-FAQ
  • Kommunalrecht (Bayern)
  • Polizeirecht (Bayern)
  • Anwaltsrecht-FAQ
  • Mietrecht-FAQ
  • Europarecht-FAQ
  • Arbeitsrecht-FAQ
  • Strafrecht-FAQ
  • Urteilsbesprechungen
  • Jura medial
  • Sozialrecht-FAQ
  • Verkehrsrecht-FAQ
  • Rechtshistorie
  • Info Familienrecht
  • Gewaltschutzgesetz
  • Recht-FAQ
stpo-faq.de Stolz präsentiert von WordPress